it fits Transport GmbH
Münchner Straße 23
6330 Kufstein
Tirol, Austria
T: +43 5372 21900
F: +43 5372 21900-99
info@it-fits-trans.com
www.it-fits-trans.com
UID-Nr.: ATU73449306
FN: 494031t
FB-Gericht: Landesgericht Innsbruck
Speditions- und Güterbeförderungsgewerbe, An- und Verkauf von Gütern sowie Erwerb, Besitz und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen
Mitglied der WKÖ
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
AGB Auftragnehmer
Die von uns erteilten Transportaufträge erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Diesen AGBs widersprechende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Für Kosten und Schäden, die aus der Nichteinhaltung der AGBs der it fits Transport GmbH entstehen, halten wir den Auftragnehmer in vollem Umfang uneingeschränkt haftbar.
Der Auftragnehmer hat folgende Dokumente / Informationen zur Verfügung zu stellen bzw. nach Auftragserteilung folgendes zu überprüfen:
- CMR-Versicherung mit einer Versicherungssumme von mind. € 300.000,– (für Schäden aus einer fehlenden Versicherungsdeckung haftet der Auftragnehmer)
- Haftung gem. Art. 29 CMR muss mitversichert sein
- Versicherungsprämie muss rechtzeitig und vollständig bezahlt sein
- Über Änderungen hinsichtlich CMR-Versicherung, ist die it fits Transport Gmbh sofort zu informieren
- Gültige Konzessionen, Genehmigungen und Lizenzen müssen vorliegen
- Weitergabe der Transportaufträge an Dritte bzw. Subfrächter ist nur nach ausdrücklicher uns schriftlicher Zusage durch die it fits Transport GmbH zulässig. Bei Zuwiderhandlung erlauben wir uns ein Pönale in Höhe von € 12.000,– zu verrechnen.
- Fahrzeuglenker müssen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes erfüllen
- Fahrzeuglenker müssen im Besitz einer gültigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sein
- Sie sind für die ordnungsgemäße Verstauung und Sicherung des Transportgutes verantwortlich
- Dokumente und Ware müssen bei Beladung überprüft werden
- Stückzahlmäßige Übernahme gilt als vereinbart
- Zolldokumente sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und deren Gestellung an den EU Außengrenzen / dem zuständigen Binnenzollamt ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen
- Bei Überladungen jeder Art haftet der Auftragnehmer
Die Entladung der Ware darf nur an der im Frachtbrief angegebenen Empfangsadresse oder Anlieferadresse erfolgen. Änderungen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftraggeber vorgenommen werden. Wenn die Angaben im Frachtbrief vom Auftrag der it fits Transport GmbH abweichen, muss dies vor der Anlieferung/Entladung mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Sämtliche Begleitdokumente dürfen nur nach Vorgabe des Auftraggebers und nur gegen Bestätigung an Dritte herausgegeben werden.
Es besteht Bei- und Umladeverbot.
Schadensfälle / Palettentausch / Standgeldregelung
Jeder Schadendfall ist umgehend zu dokumentieren (Fotos, Vermerke auf dem CMR, Lieferscheinen, anderen Transportdokumenten) und ist unverzüglich der it fits Transport GmbH zu melden. Sollte der Schaden € 1.500,– übersteigen bzw. ist die Höhe nicht abzuschätzen, ist unverzüglich ein beeidigter Sachverständiger beizuziehen.
Jeder Schadenfall und Ablieferhindernissen (z.B. Unfall, Empfänger verweigert Abnahme, Verrutschen der Ware) sind wir umgehend zu informieren zwecks Organisation weiterer Schritte.
Kundenschutz und Neutralität gelten als vereinbart. Bei Verletzung des Kundenschutzes durch den Auftragnehmer gilt pro Verletzung eine schadensunabhängige Pönale in Höhe von € 12.000,– als vereinbart. Diese Pönale wird bei den Frachtrechnungen in Abzug gebracht.
Lade- und Entladetermine gelten als Fixtermine und sind einzuhalten. Bei zu später Gestellung des LKWs kann der Transportauftrag storniert und voller Schadensersatz verlangt werden. Über evtl. Verspätungen sind wir umgehend und rechtzeitig zu informieren.
Für die Be- und Entladung sind je 24 Stunden standgeldfrei. Forderungen über Standzeiten erkennen wir nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung an. Zu diesem Zwecke muss der Absender / Empfänger die Standzeiten mit genauer Ankunfts- und Abfahrtszeit, dem Datum sowie mit Unterschrift und Stempel auf den Frachtpapieren bestätigen.
Stornierungen unserer Auftraggeber entbinden uns von der Leistung von Ausfallskosten sowie Schadenersatz.
Während der Pausen muss sich der Fahrer auf bewachten und abgesicherten Parkplätzen aufhalten.
Ist Palettentausch vereinbart, sind diese umgehend zu tauschen. Sollten fehlende Paletten nicht innerhalb von 14 Tagen rückgeführt werden, verrechnen wir € 15,– pro Palette. Diese Rechnungsbeträge werden bei den Frachtrechnungen in Abzug gebracht.
Zahlungsziel
Wir arbeiten mit Gutschriftsystem. Nach Erhalt der reingezeichneten CMR-Frachtbriefe im Original, senden wir Ihnen umgehend unsere Gutschrift per mail zu. E-Mail-Adresse für Fakturierung ist vorher bereitzustellen.
Zahlungsziel: 45 Tage Monatsende oder innerhalb von 5 Tagen mit 2 % Skonto
Der Auftragnehmer kann mit keiner Forderung gegenrechnen.
Bei Factoring gelten gesonderte Vereinbarungen.
Verjährung
Alle Ansprüche gegen die it fits Transport GmbH, egal aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens, verjähren nach 6 Monaten, sofern nicht zwingende Bestimmungen andere Verjährungsfristen vorsehen. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten auf einen Anspruch, spätestens jedoch mit Ablieferung des Gutes.
Geltendes Recht und Gerichtstand
Für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt österr. Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Kufstein
Gerichts- und Vertragssprache ist Deutsch
Schlussbestimmungen
Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe
AGB Auftraggeber
Geltungsbereich
Alle Vereinbarungen und Aufträge zwischen dem Auftraggeber und der it fits Transport GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen und müssen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich vereinbart werden. Vertragsbedingungen sowie sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft ausgeschlossen. Dies gilt auch für die gesamten Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt.
Die vertragliche Beziehung wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der it fits Transport GmbH begründet. Subunternehmer, Fahrer, Verladepersonal oder sonstige Personen sind nicht berechtigt, für die it fits Transport GmbH vertragliche Vereinbarungen zu treffen oder Änderungen sowie Ergänzungen von Vertragsvereinbarungen vorzunehmen. Solche Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen sind für die it fits Transport GmbH nicht bindend.
Darüber hinaus gelten für alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber durchführt, also für alle Speditions- und Frachtverträge sowie Frachtaufträge und speditionellen Dienstleistungen, die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) als auch die Bestimmungen der CMR in der jeweils gültigen Fassung.
Informationspflichten / Dokumente
Der Auftraggeber ist bei Auftragserteilung verpflichtet, alle zur Auftragserfüllung nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Inhalt der Sendung
- Beschaffenheit der Güter
- Gefährliche oder verderbliche Güter
- Wertvolle Güter (diebstahlgefährdete Güter wie Edelmetalle, hochwertige elektronische Geräte, Tabakwaren etc.) die einen Warenwert von € 75.000,– übersteigen
- Besondere Behandlung und Befestigung der zu transportierenden Ware
Diese Angaben sind vom Auftraggeber direkt an die it fits Transport GmbH zu übermitteln und nicht an das Fahrpersonal bzw. an die Subunternehmer.
Verletzt der Auftraggeber seine Informationspflicht bzw. macht er ungenaue, fehlerhafte oder unverständliche Angaben der zu transportierenden Güter, so haftet er für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden, auch wenn ihn daran kein Verschulden trifft.
Der Auftraggeber ist darüber hinaus zuständig, die Ware in ordnungsgemäßer und transportsicherer Verpackung zu übergeben. Für unzureichende und unsachgemäße Verpackung entstandene Schäden hält die it fits Transport GmbH den Auftraggeber haftbar.
Eine Überprüfung von Stückzahl, Menge und Gewicht der zu beförderten Gutes ist die it fits Transport GmbH nur verpflichtet, wenn die zumutbar ist und vereinbart wurde.
Die Verpflichtung der it fits Transport GmbH aus dem Beförderungsvertrag umfasst nicht die Bereitstellung von Lademitteln, wie zum Beispiel Paletten. Soll Palettentausch erfolgen, so ist darüber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Der Tausch von Paletten ist eine gesonderte Dienstleistung, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten ist. Werden eigene Lademittel zur Verfügung gestellt, so ist die it fits Transport GmbH berechtigt, dem Auftraggeber die Paletten in Rechnung zu stellen. Zur Rückführung von Lademitteln sind wir nicht verpflichtet. Eine Rückführung erfolgt nur nach Vereinbarung zu vereinbarten Kosten. Der Auftraggeber ist darüber hinaus nicht berechtigt, uns Lademittel in Rechnung zu stellen.
Schadensabwicklung
Güter, die äußerlich erkennbare Schäden aufweisen, werden von der it fits Transport GmbH nur übernommen, wenn diese Beschädigungen auf dem CMR / den Lieferscheinen / anderen Frachtpapieren gesondert vermerkt wurden. Die it fits Transport GmbH ist weder verpflichtet, beschädigte Güter zu befördern noch die Übereinstimmung der Angaben des Auftraggebers mit der tatsächlichen Ladung zu überprüfen.
Schäden sind umgehend zu dokumentieren (Fotos, Vermerke auf dem CMR, Lieferscheinen oder anderen Transportdokumenten).
Für Sachschäden, die aufgrund höherer Gewalt, der natürlichen Beschaffenheit des Transportgutes, der Be- oder Entladung durch den Auftraggeber, Absender oder Empfänger, mangelnder Verpackung (hier ist besonders darauf hinzuweisen, dass bei Transporten mit offenen LKWs mit Überwurfplane für Nässeschäden KEINE Haftung übernommen wird – Art. 17.4 a) oder Kennzeichnung oder durch Umstände erfolgen, die außerhalb des Einflussbereiches bzw. der Kontrollmöglichkeit der it fits Transport GmbH liegen, haften wir nicht.
Gegen Ansprüche der it fits Transport GmbH kann der Auftraggeber nicht aufrechnen.
Zahlungsbedingungen
30 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug
Verjährung
Alle Ansprüche gegen die it fits Transport GmbH, egal aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens, verjähren nach 6 Monaten, sofern nicht zwingende Bestimmungen andere Verjährungsfristen vorsehen. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten auf einen Anspruch, spätestens jedoch mit Ablieferung des Gutes.
Geltendes Recht und Gerichtstand
Für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt österr. Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Kufstein.
Gerichts- und Vertragssprache ist Deutsch
Schlussbestimmungen
Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe